Antwort
wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, darfst dus gern versuchen.
D.h. du bist dann ein Händler mit den entsprechenden Pflichten (Gewährleistung, Rücknahmen / Widerruf etc) und mit den entsprechenden steuerlichen Umständen. Am besten vorher mal schlau machen, bevor später die eine oder andere Überraschung kommt.