Die erste "Grenzerfahrung" wäre ein Zaun zwischen den Gartenabteilen , oder eine Leine für den Hund , wenn eine mechanische Abgrenzung z.B. bei einem Gemeinschaftsgarten nicht möglich ist ,weil Mehrparteienhaus mit mehreren Stockwerken , und mangelnder Vermieterzustimmung .

Dann wäre die beste Lösung der Gassigang mit dem Hund auf zulässigen Flächen der Öffentlichkeit mit ebenfalls sofortiger Entfernung der Hinterlassenschaften per Hundekot-Beutel .

Soweit mal ganz allgemein und neutral für beide strittigen Parteien .

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