Antwort
Die erste "Grenzerfahrung" wäre ein Zaun zwischen den Gartenabteilen , oder eine Leine für den Hund , wenn eine mechanische Abgrenzung z.B. bei einem Gemeinschaftsgarten nicht möglich ist ,weil Mehrparteienhaus mit mehreren Stockwerken , und mangelnder Vermieterzustimmung .
Dann wäre die beste Lösung der Gassigang mit dem Hund auf zulässigen Flächen der Öffentlichkeit mit ebenfalls sofortiger Entfernung der Hinterlassenschaften per Hundekot-Beutel .
Soweit mal ganz allgemein und neutral für beide strittigen Parteien .