In der Regel bewegte es sich zwischen 1-2 Jahre in der du Schäden geltend machen lassen kannst. Bei 2 Jahren Handelt es sich um die Gesetzliche Gewährleistung.

In den meisten fällen trifft man hier aber auf eine verträglich festgehaltene und reduzierte Haftung vom Händler, diese Beträgt dann nur noch 1 Jahr.

Stellst du einen Mangel an deinem Fahrzeug fest, stehst du in der Beweispflicht das der Mangel schon bei Fahrzeugübergabe vorhanden war (Was sich in der regel eher schwer realisieren lässt)

Dennoch ist es wirklich seltsam das er vom Fehlerspeicher "kurz vor dem Verkauf" ein Bericht von dem Leeren Speicher erstellt hat.

Wahrscheinlich vorher gelöscht, dann dolumentiert und dann die Übergabe.

Hört sich schon fast nach Vorsatz an etwas zu vertuschen, ist aber nur meine Meinung.

...zur Antwort