Antwort
Wilddieberei in Tateinheit mit unerlaubten entfernen vom Unfallort.... Sag deinem Führerschein schon mal adee..... Und die Geldstrafe ist auch nicht zu verachten.
Übrigens hab ich noch nie gehört das jemand wegen einem Hasen wegen Fahrerflucht belangt wurde, aber bei der Tateinheit mit Wilddieberei wird es sehr wohl verfolgt.