![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Eine Regulierung über die Haftpflichtversicherung deines Mannes ist nur möglich wenn ein Tatbestand nach § 823 BGB vorliegt (insbesondere muss dabei die Wiederrechkeit gegeben sein) und der Sohn nicht zum Kreis der versicherten Personen in der Haftpflichtversicherung deines Mannes gehört.
Um die Frage richtig beantworten zu können ist vor allem wichtig wie es zu dem Schaden kam, ob und seit wann der Sohn einem Beruf nachgeht oder sich noch in der Erstausbildung befindet und ob er zuvor in einem Haushalt mit dem versicherten gewohnt hat und seit wann der eigene Hausstand des Sohnes besteht.