Das ist ein Frage die man eigentlich an seinen Versicherungsberater richtet. Aber ich gehe mal davon aus, das Deine Oma sich nicht über Scheck vier und zwanzig, Very Fuchs oder ähnlich online versichert hat, daher hier meine Antwort:

Sofern Deine Oma stationär aufgenommen wird, erhält sie das vereinbarte Krankenhaustagegeld, hier muss nochmal im Bedingungswerk geschaut werden, ob bei ambulanten Operationen evtl eine Pauschale geleistet wird.

Das Schmerzensgeld, auch da muss man nochmal in die Bedingungen schauen, was genau versichert ist, oft gilt das explizit für Röhrenknochen (Gliedmaßen), oder "alles ausser xxxx" wozu das Nasenbein in vielen Fällen auch zählt. An gleicher Stelle in den AUB´s ist auch die Angabe der Höhe des Schmerzensgeld festgelegt.

Kosmetische Operationen, sofern das Gesicht Deiner Oma durch den Unfall oder durch die anschließende Operation nicht mehr so aussieht wie vorher.

Aus den versicherten Leistungen "Invalidität und Übergangsleistung erhält sie nur etwas, wenn bleibende oder langfristige Schädigungen eintreten, bzw sie deshalb zb durch Wiedereingliederungsmaßnahmen Lohnausfälle hat oder sie ihr häusliches Umfeld auf die Unfallfolgen entsprechend einrichten müsste.

Bergungskosten nur wenn sie angefallen sind und von der Rettungsgesellschaft verlangt werden (oft im Ausland)

Kurbeihilfe, wenn sie wegen der Verletzung in die Reha muss

Was außerdem noch wichtig ist:

Infektionsklausel, unbedingt in den AUB´s suchen, im Falle zb. einer MRSA Infektion oder ähnliche, tritt dadurch weitere.... nein VIEL WEITERE LEISTUNG ein.

Auch ganz wichtig, den Unfall schnellstens bei der Versicherung anzeigen, egal ob deine Oma Leistung zu erwarten hat oder nicht. Der Anzeigezeitraum ist sehr knapp bemessen und wird er überschritten, kann sich die Versicherung in Leistungsfreiheit zurückziehen. Da es bei Unfallversicherungen leicht um astronomische Zahlungen geht, nehmen Unfallversicherungen das auch meist sehr peniebel.

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