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Antwort
Wenn es sich nicht um deutsches Hoheitsgebiet handelt, dann greift das kroatische Gesetz.
Halte dich aber mal zurückhaltend an deutsches Recht, damit wirst du auch im Ausland nicht so schnell anecken.
Nach deutschem Recht ist es erlaubt fremde Grundstücke, oder Grundstücksteile zu betreten die nicht verschlossen sind, zu denen keine Hindernisse überwunden werden müssen und das betreten nicht ausdrücklich untersagt ist.