Ich habe letztes Jahr ein Fahrrad Online gekauft mit elektronischer Schaltung. Irgendwann hat der Schalthebel nicht mehr funktioniert, aber dann plötzlich wieder, und dann auf einmal nicht mehr.

Eine längere Radtour zu machen wollte ich nicht mehr riskieren, also habe ich den Händler kontaktiert, ich soll das Rad einschicken. Also habe ich es eingeschickt. Der Händler meinte dann, dass sie den Fehler nicht finden und alles funktioniert. Nach ewigem hin- und her haben sie den Fehler dann doch festgestellt und ein Softwareupdate an der Schaltung vorgenommen.

Sie behaupten aber nun, dass das kein Gewährleistungsfall wäre sondern unter Wartung fällt und dass ich das Rad gar nicht hätte einschicken müssen. So sind mir Versandkosten von 80€ entstanden.

Wie kein das kein Gewährleistungsfall sein? Die versuchen sich doch rauszureden.