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Ja, du kannst dagegen vorgehen. Du hast ja nicht in den Eingriff eingewilligt. Wenn du zum Friseur gehst und dir die Spitzen kürzen lassen willst und sie dir dann eine Glatze schneiden, kannst du auch dagegen vorgehen. Allerdings solltest du erstmal in Erfahrung bringen warum das passiert ist. Wenn sie z.B. dich mit einem anderen Patienten vertauscht haben, ist das ein nicht tolerierbarer Fehler. Wenn jetzt aber während der OP aufgefallen ist, dass doch die ganze Vorhaut zerstört war, dann macht es Sinn das einfach zu akzeptieren.