![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, daher ergibt sich eine Bringschuld für den Käufer. Folgedessen ist der Verkäufer auch nur für die reine Ausübung der Nacherfüllung und nicht für die Kosten zwieschen Händler und Kunde verantwortlich.