Es gibt Fälle, wo eine LehrerIn eine/n / mehrere Lieblingsschülerinnen hat, und dadurch es sein kann, dass diese ein freundschaftsähnliches Verhältnis haben könnten (Die Frage, ob es berechtigt ist, dass ein Schüler und ein Lehrer im echten Leben befreundet sind, wird oft gestellt, daher gehe ich auf diese nicht ein). Darin besteht ja auch die Gefahr, dass die Lehrperson eben diese bevorzugen könnte. Nun ist die Frage, ob eine Lehrperson einen/mehrere Lieblingsschüler haben darf. Rechtlich oder eigene Meinung, das ist bei den Antworten mir egal, solange sie nicht beleidigend sind.

Ich gehe selbstverständlich auch nicht auf die Frage ein, ob die Lehrperson eine Beziehung haben darf mit einem Schüler, da diese Frage ja auch rechtlich gesehen beantwortet worden ist, daher auch keine Antworten über solche. Aber ich kann euch dazu eines sagen, dass ich so etwas nicht in Ordnung finde, da der eine und der andere eben auf verschiedenen Ebenen sind.

- marchofflames