Antwort
Als Halter bist Du rechtlich dafür verantwortlich das die Kfz Steuern regelmäßig bezahlt werden und das ununterbrochen mindestens die gesetzliche Haftpflichtversicherung für das Kfz aufrecht erhalten bleibt. Dir kann ein Fahrtenbuch von Amts wegen auferlegt werden,wenn du nach einem Verkehrsvergehen den Fahrer nicht benennen kannst. Bei fehlender Verkehrssicherheit oder fehlendem TÜV kannst du als Halter mit belangt werden. Rechtlich ist der Halter der einzige Ansprechpartner für die Behörden