Moin.

Generell haben die nichts in der Wohnung oder im Keller zu suchen. Wenn die wirklich zu Wartungsarbeiten ins Haus kommen müssen, vereinbaren die vorher einen Termin.

Allerdings hat ein solcher Termin nicht zwingend etwas damit zu tun, ob Du mit dem Internet Kunde bei unitymedia bist. Immerhin sind in deren Region so ziemlich alle Kabelanschlüsse (TV) von Unitymedia. Aber wie gesagt, diese richtigen UM-Techniker machen in der Regel mit jedem einen Termin aus.

Die Typen die oft unangemeldet durch die Häuser ziehen, meist mindestens zu zweit unterwegs sind und immer ne Schreibmappe in der Hand haben, sind keine Techniker im eigentlichen Sinne, sondern Klinkenputzer von Subunternehmen, die Verträge von UM gegen Provision vermitteln wollen.

Die schleichen hier auch alle rund 3 Monate mal rum. Meist kriegt man deren Ausweise in einer Hülle vorgehalten, in der man dann neben den Personaldaten und einem Foto nur Unitymedia lesen kann, aber nicht das was drüber steht. Da steht nämlich meist was von Vermittlung oder Beratung für... Wohlgemerkt für, nicht etwa im Auftrag von. Die sind nämlich nicht im Auftrag unterwegs.

Den einen oder anderen habe ich schon mal aufgefordert, mir den ganzen Ausweis zu zeigen. In dem Fall war es bis auf einen der dies tat, dann gar nicht mehr so wichtig, mit der Überprüfung. Lasse ich mich auf ein Gespräch ein, scheinen die meisten aus der Tatsache, dass meine Telefonnummer im Telefonbuch steht zu schließen, ich sei bei der Telekom. Sie erzählen mir dann gleich die Vorzüge von Unitymedia und reden die Telekom entsprechend schlecht. Das ich schon lange bei Unitymedia Kunde bin, hat von denen noch keiner gewusst.

Von daher: Wenn irgendjemand bei irgendwem in die Wohnung will, der denjenigen nicht explizit bestellt oder einen Termin vereinbart hat, lasst ihn draußen stehen. Völlig egal, von welcher Firma er behauptet zu sein. Rein lassen muss man gar keinen. Allenfalls die Polizei und selbst die muss dafür entweder Gefahr im Verzug geltend machen oder einen richterlichen Beschluss vorweisen.

Ansonsten gilt grundsätzlich Art. 13 GG

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art\_13.html

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ASRvw de André

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