![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Antwort
So lange Du in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehst , wird auch zeitweises Krankengeld innerhalb dieses an sich laufenden Beschäftigungsverhältnisses auf die Anwartschaft angerechnet .
Etwas anderes mag sein , wenn Krankengeld außerhalb eines in sich bestehenden PV - AV gezahlt worden wäre .