Das steht in der Hausordnung:

Die Schüler*innen haben am Unterricht und an den Schulveranstaltungen in einer den jeweiligen Erfordernissen entsprechenden Kleidung teilzunehmen (§ 4(I) VO BMUK). Im Schulbereich und bei alle Schulveranstaltungen ist das Tragen von Abzeichen jeder Art verboten.