Musik ist im Islam erlaubt, sofern man durch die Musik nicht vom Glauben abkommt:

Ali Ibn Ja’far berichtete über Imam Al-Kazim (a.): „Ich befragte ihn über den Gesang: ﴾Ist er beim Fastenbrechen und Opferfest und aus Freude in Ordnung?﴿ Er sprach: ﴾Darin besteht kein Problem, solange man dadurch nicht Ungehorsam betreibt.﴿“ [Al-Wasa’il von Al-Amili, Band 17, Seite 122, Hadith 5]

Weiter heißt es:

Imam Chamene'i unterscheidet zwischen Musik, die dazu geeignet ist, Verwerfliches zu fördern und Musik, die nicht derart charakterisiert wird; wobei erstere Form verboten, letztere erlaubt ist. Die Charakterisierung obliegt dabei jedem selbst, so dass ein und die selbe Musik für den einen verboten und für den anderen erlaubt sein kann.

Dies kann man natürlich auf andere mediale Inhalte übertragen wie Filme und Serien. Sofern man durch Musik, Filme und Serien nicht von seinen religiösen Pflichten abgehalten wird und nicht zu schlechten Verhaltensweisen verleitet wird, spricht nichts dagegen diese Inhalte zu konsumieren.

Insofern muss jeder individuell für sich entscheiden, welche Inhalte erlaubt sind und welche nicht.

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