Mir ist bekannt das beide Seiten jederzeit ohne einhalten einer Kündigungsfrist kündigen können.

Dennoch muss eine Kündigung doch laut § 633 BGB schriftlich erfolgen.

Bisher habe ich lediglich eine Kopie, was laut meiner Recherche nicht zulässig ist und ist es nicht so das sie erst ab Zugang bei mir zählt troz der Umstände mit der Probezeit und dann nicht das Datum auf der Kündigung zählt sondern das Zugangsdatum.