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Antwort
Nein, auf keinen Fall zahlen.
Du hast den Schaden zwar verursacht, bist in diesem Fall aber NICHT schadensersatzpflichtig, da du zum Zeitpunkt des Schwächeanfalls nicht deliktfähig warst. Du hast den Schaden weder fahrlässig noch für dich vermeidbar herbeigeführt.
Melde den Schaden deiner privaten Haftpflichtversicherung, die wird ihn erfolgreich für dich abwehren.