Antwort
Die deutsche Hauptuntersuchung ist rein innerdeutsches Recht und darf an sich im Ausland deswegen nicht rechtlich geahndet werden . Wenn Du mit abgelaufener deutscher HU allerdings ins Ausland einreisen willst , kann der jeweilige Staat durchaus eine technische Untersuchung in einer Untersuchungsstelle nach ihren Staatskriterien verlangen .