Antwort
Das Beichtgeheimnis darf auf keinen Fall verletzt werden. Der/die Pfarrer/in, egal ob katholisch oder evangelisch, darf das was ihm* anvertraut wurde, auf keinen Fall weitererzählen. Im Kirchengesetz steht auch, dass er selbst vor Gericht oder bei der Polizei die Aussage über Sachverhalte, die ihm* bei der Beichte anvertraut wurden, verweigern darf, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen.