Ist die Pannenhilfe auf ein bestimmtes Fahrzeug festgelegt und darf jeder Fahrer dieses Fahrzeugs die Pannenhilfe in Anspruch nehmen (so kenne ich das von Verkehrsrechtsschutzversicherungen)?

Oder ist die Pannenhilfe nicht fahrzeuggebunden sondern Personengebunden und die jeweilige Person kann die Pannenhilfe für jedes Fahrzeug in Anspruch nehmen, das sie gerade fährt?

Wie wird das vor Ort kontrolliert? Reicht es, den ADAC-Ausweis vorzuzeigen oder ist zusätzlich auch ein Personalausweis erforderlich?