Moin,

ich würde einen Teil folgendermaßen formulieren: Die Schlussbilanz dient außenstehenden Personen (z. B. Gerichten und Banken) als Auskunfts- und Beweismittel und unterliegt gesetzlichen Vorschriften.

Kann man sich dann einfach davon ableiten, dass das Schlussbilanzkonto nur für das Unternehmen bestimmt ist und keinen gesetzlichen Vorschriften unterliegt?

Erwähnen könnte man auch noch, dass das Schlussbilanzkonto im Gegensatz zur Schlussbilanz gegliedert/sortiert ist (Anlagevermögen, Umlaufvermögen usw.), richtig?

Danke schön!