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Ein Bausparvertrag ist kein Einkommen, sondern Vermögen.
Der Vertrag muss bei der Beantragung, wie jede andere Vermögensart unbedingt mit angegeben werden.
Es gilt das für ALG II gültige Schonvermögen. Dies Beträgt zur Zeit, pro Lebensjahr 150,00 €, mindestens jedoch 3.100,00 €, höchstens aber 9.750,00 bzw. 10.050,00 €.
Bist Du zb. 20 Jahre alt, rechnet man 20x150=3.000, was jedoch unter dem Mindestschonvermögen liegt und damit die 3.100,00 € gelten.
Hast Du bereits das 30. Lebensjahr vollendet, rechnet man 30x150=4.500,00 € Schonvermögen.
Darüber hinaus gibt es noch das Altersschonvermögen, sofern private Rentenversicherungen bestehen, die vor Renteneintritt, bis zur jeweiligen Höhre nicht antastbar sind (zb. Riester, Rürup und Betriebsrenten), Bestattungsvorsorge in Form der zu Lebzeiten bezahlten/gekauften Bestattung, sowie für selbst genutzte Immobilien, welche den zulässigen Größen entsprechen.