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Antwort
Arbeitsrechtlich kann Euch nichts passieren.
Den Rest müsst Ihr unter Euch und mit Eurem Gewissen abmachen.
Ich beschäftige über 200 Mitarbeiter und da kommt sowas vermutlich schon mal vor. Kein Grund für mich als Arbeitgeber, mich da in irgendeiner Weise einzumischen solange es den Betriebsfrieden nicht stört.