Alles daran setzen in der Eruierung , wer der "Befruchter" war , wenn meine Lütte plötzlich ein Kind im Bauch trüge und es nicht abtreiben lassen wollen würde.

Schon haben wir jemanden in der gesetzlichen Verantwortungsmachung , wenn er nix taugt als dann erwiesenen Kindesvater .

So öange das Kind noch nicht volljahrig ist , muss man es in Elternschaft ansonsten bis zur Vollendung seines 18 Lebensjahres vor solchem Müll schützen und alles daran setzen , dass auch "flatterhafte" Väter ihre auf 30 Jahre titulierte Schuldzuweisung bekommen , wenn sie sich verpi***en zu versuchen .

Das eigene Kind kann man ja nicht in seiner Entscheidung ( selbst u18 - Kind ) zwingen in der Entscheidung , das Kind auszutragen , oder rechtzeitig abzutreiben .