Antwort
Nicht mit "Speisekarte24" sondern mit Ebay.
Ich bat dann PayPal nochmals um eine Erläuterung, aus welchem Grund denn ganeu der Antrag nicht den Richtlinien entspräche, da ich ja keine Leistung erhalten hatte.
Dann schrieb ein andere bearbeiter zurück, da es sich um eine "nicht nachvollziehbare" Dienstleistung handelte, würde der Käuferschutz hier nicht greifen.