Frage das am besten dann mal Deinen Arbeitgeber zu seiner Versicherungspolice zum "sach- / und vertragsgerechten" Nutzungswesen eines Firmen - KFZ / Dienstwagens .

Ich wage aber mal selbst bei betriebsmäßiger Bereitstellung einer AUDI RS8 - Dienstwagenflotte mal zu bezweifeln , dass Privatvergnügungen damit auf der Nürbuurgring - Nordschleife im Sinne des zweckmäsigen Allgemeingebrauches des FZG . darüber abgedeckt wären außer expliziter Zweckbestimmung z.B. im Personenschutz - Gewerbe .

Nur Dein Arbeitgeber kann Dir als Versicherungsnehmer daher konkret Antwort geben ( lassen ) .