Antwort
Also keine Körperverletzung, nach manchen Ansichten eine Beleidigung, obwohl ich ja der Meinung bin, dass Beleidigungen nach dem Wortlaut des Gesetzes nur verbale Ehrverletzungen umfassen, aber egal. Also Beleidigung wird von den meisten Gerichten bejaht. Das wäre der § 185 I StGB.
Zivilrechtlich könnte man an die Verletzung deines APR (allgemeinen Persönlichkeitsrechts) denken. Das würden dann Schadensersatzansprüche gegen den Schädigen sein bzw. es würde Schmerzensgeld für dich geben.