Das würde dem im GG geregelten Verbot von Zwangsarbeit widersprechen, das müsste also novelliert werden, wozu es eine Zweidrittelmehrheit bräuchte, die so einfach nicht zu bekommen ist.

Ich wäre nichtmal prinzipiell dagegen, allerdings nur in Verbindung mit zwei anderen Maßnahmen, die ich dann ebenfalls für überfällig hierte:

  • Sämtliche Bezieher von Transferleistungen, denen das zuzumuten ist (heißt, die nicht arbeitsunfähig sind, durch das alleinige Erziehen kleiner Kinder und ohne Unterbringungsmöglichkeit verhindert oder dergleichen wäre auszunehmen) eine normale 40-Stunden-Woche zu absolvieren hat um Leistungsansprüche geltend machen zu können. Will heißen, wenn man Heranwachsende en bloc zu gemeinnütziger Arbeit zwangsverpflichtet, dann gefälligst auch diejenigen Harzer, die nur Teilzeit oder gar nicht regulär beschäftigt sind.
  • Wenn man die Jugend zusätzlich belastet um die Gesellschaft zu entlasten, muss sie auch was davon haben und zwar in Form von mehr politischem Einfluss. Nun kann man am demokratischen Prinzip und and der demographischen Verteilung nichts ändern, aber sehr wohl an den Bedingungen zur politischen Partizipation. Deswegen wäre ich im Falle einer Einführung denn auch dafür, dass, wer über 70 Jahre alt ist und von seinem Wahlrecht gebraucht machen will, verpflichtend angehalten wird einen medizinisches Gutachten vorzulegen, dass ihm/ihr volle Zurechnungsfähigkeit und geistige Gesundheit bescheinigt, das keinesfalls älter als ein Jahr sein darf.