2. hindernisse bereitet....

den rest haben nicht mehr wir, sondern ein richter zu entscheiden. es geht wohl nur um die einschätzung der gefahr, die davon ausgeht. für mich wäre es ausreichend.

zumindest bei den knallis, sie sich von ner autobahnbrücke abgeseilt haben, um die autobahn zu sperren.

wie gesagt, sie handeln vorsätzlich und im vollem bewusstsein, zeigen keine reue und kündigen wiederholungen an. wo sollte hier die rechtfertigung einer bewährung zu finden sein?

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