Antwort
Wenn du von einem Vertrag zurücktreten willst, dann kannst du das jederzeit tun sofern einschlägige Gründe dafür vorliegen.. Gründe sind zb. Wenn Vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden, oder du was anderes bekommen hast als du bestellt hast.
Was du meinst ist scheinbar der Widerruf, wenn der auf gefordertem Wege, in vereinbarter Form, innerhalb der Widerrufsfrist zugestellt wird, dann ist er auch rechtsverbindlich.