Bei einem meiner Kater war es auch so. Wurde beschlagnahmt, weil das "Frauchen" ihn und zwei weitere Kater einfach in der Wohnung zurückließ. Nach drei Wochen wurden sie von der örtlichen Katzenhilfe befreit und beschlagnahmt.

Ich wurde vorgewarnt, dass es sein kann, dass die Ex-Halterin ihn zurückfordert. Es hat mich nicht abgehalten, ihn aufzunehmen, und die Olle hätte ja gerne mal bei mir an der Tür läuten können...

Ich denke, der Tierschutzverein wird alles dafür tun, dass der Hund nicht zurück zu seinem Halter muss. Mittellosigkeit schließt ja schon aus, dass er überhaupt den Aufenthalt des Hundes im Tierheim bezahlen kann. Dazu wäre er meines Wissens verpflichtet, und da hat sich bestimmt schon eine große Summe angesammelt.

Mehr zum Thema Beschlagnahmung von Tieren hier: https://www.tierimrecht.org/de/recht/rechtsauskunfte/tierqualerei/in-welchen-fllen-werden-tiere-beschlagnahmt-und-was-geschieht-danach-mit-ihnen/

EDIT: Einen Hund aufzunehmen, solltest du dir wegen deiner eigenen finanziellen Lage mindetens 3x überlegen. Habe eben eine deiner anderen Fragen gelesen. Hunde können im Unterhalt teuer sein, und die Tierarztkosten sind seit Anfang diesen Monats 40-60% teurer. Wenn du vorher 50 Euro (einfacher Satz) für eine Behandlung bezahlt hast, kostet dieselbe Behandlung nun mal locker ~80 Euro (einfacher Satz) bis ~320 Euro (vierfacher Satz beim Notdienst).

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