Sayyid Sabiq Al-Azhari schreibt: „Dass man mit seiner Hand masturbiert (Istimna’), widerspricht dem Anstand und guten Charakter [...] und die Rechtsgelehrten unterschieden sich in der Beurteilung davon. So gibt es jene von ihnen, die es als absolut verboten (Haram) erachten und jene von ihnen, die es unter gewissen Umständen als verboten (Haram) und unter anderen als erforderlich erachten und jene von ihnen, die es als verpönt (Makruh) erachten.” [...] „Was Ibn Hazm betrifft, so erachtete er die Masturbation (Istimna’) als verpönt (Makruh) und nicht als Sünde, da es einem Mann mit Konsens des ganzen Volkes zulässig (Mubah) ist, sein Genital mit seiner Linken anzufassen und wenn es zulässig (Mubah) ist, so gibt es nichts über dem Erlaubten hinaus, außer dem Vorsatz, zu masturbieren, was grundsätzlich nicht verboten (Haram) ist, da Gott sagt: "Er legte euch bereits im einzelnen dar, was Er euch verbot." (6:119) Und dies ist nichts, über das uns Gott im einzelnen darlegte, dass Er es für verboten (Haram) erklärte, weswegen es erlaubt (Halal) ist [Fiqh us-Sunnah, Seite 732]

Im Koran gibt es kein eindeutiges Masturbationsverbot, womit die Behauptung, es gäbe ein Verbot, doch im Widerspruch zum Koranvers 6:119 steht.

Ist es erlaubt oder verboten?