Es gab vor kurzen zwar durchaus Änderungen bei den Kündigungsmöglichkeiten für Laufzeitverträge u.A. in der Telekomminikation , aber das darin festgelegte Kündigungsrecht von einem Monat Frist gilt nur bei älteren Verträgen , deren erste Nominallaufzeit von 1 bis 2 Jahren ( laut Vertrag ) bereits erreicht , bzw. überschritten wurde .

Oder vereinfacht gesagt : wer erst vor wenigen Wochen oder Monaten einen TK-Laufzeitvertrag von über z.B. 24 Monate abgeschlossen hat , kann erst ab Beginn des 25. Laufzeitmonats mit einer verkürzten Frist von einem Monat kündigen .

eine Bekannte, die nicht wirklich gut deutsch kann, hat bei o2 einen Handy Vertrag gemacht. [...] Sie ist davon ausgegangen, dass dieser im handyvertrag miteingeschlossen ist

Da könnte höchstens auf dem Rechtsweg argmentiert werden , wenn die Bekannte dann eine Übervorteilung in Ausnutzung mangelnder Sprachkenntnisse bei der Aufbuchung kostenpflichtiger Zusatzoptionen durch den Verkäufer nachweisen könnte . Dann wäre zumindest prinzipiell eine Rücknahme der Zusatzoptionen erreichbar .

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