Es ist keine "Einstufung".
Es ging um eine Entscheidung des Landgerichts München I, ob vorausgegangene Durchsuchungen bei Mitgliedern der Letzten Generation rechtens gewesen seien.
Die Beschwerden gegen diese Durchsuchungen wurden zurückgewiesen mit der Begründung, dass es einen Anfangsverdacht gegen die LG als einer kriminellen Vereinigung als gegeben sah.