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Antwort
Ja das geht.
Z.b. ist ein Kind am 15.08.2015 geboren und wohnt in Sachsen. Das Kind muss normalerweise im Jahr 2022 mit 7 Jahren eingeschult werden. Aber weil es nicht Schulreif ist, wird das Kind ein Jahr zurückgestellt und wird im Jahr 2023 (mit 8 Jahren) eingeschult.
In Sachsen ist der Stichtag am 30.06.