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Für Tarifverhandlungen setzen die Gewerkschaften genau wie die Arbeitgeberseite jeweils Verhandlungsvertreter an den "runden Tisch" .
Der Umfang des Beraterstabes richtet sich dann danach , ob in einzelnen Betrieben , regional oder bundesweit bestimmte Tarifverhandlungen in den jeweiligen Branchen geführt werden sollen .
Zu besonderen Punkten können von Verhandlungen konkret betroffene Gewerkschaftsmitglieder im Vorfeld von ihren Gewerkschaften anonym befragt werden . Das erfolgt dann normalerweise postalisch und online nach vorherigem Aufruf zur Umfrage .