Bei einem Mehrparteien - Mietshaus wird es vertraglich durchaus schwierig bis unmöglich , da ws bei einem ungeheizten Keller auußerhalb der Wohnung in vertraglicher Untersagung der Anbringung von Decken-Isolierungsplatten anzubringen .

Da kannst Du innerhalb Deiner Stube dann nur dicke Teppiche auflegen und Schlappen tragen , wenn von unten keine "ausreichende" Wärme kommt .

Die Klima- / und Energieeinsparungsdiskussion ist in vollem Gange , und da schauen sich Unterlieger mit Wünschen auf > 22 bis 25 Grad in ihren Buden demnächst auch gehörig um .

Im Erdgeschoss stehst Du selbst da allerdings bei unbeheitztem Keller tatsächlich am untersten Ende der thermodynamischen Energieleitungskette .

Ein guter Vermieter berücksichtigt sowas allerdings im Heizkostenabgleich von unten nach oben zur Nutzweitergabe pro m2 in den Heizrohrstrichen bei der HK - Endabrechnung .

Unser Keller ist komplett unbeheizt , und auch die Zentralheizung hat er vor Jahren da energetisch zur Verlustleistung in den Keller massiv aufgerüstet .

Wir haben Erdgas mit Fremdzuleitung des Brennstoffs , und davon komt selbst am Heizungsraum so gut wie nichts mehr an Fremdwärme aus dem Heizraum .

Bei meiner Mutter mit einer "1786-er" Öl-Zentralheizung ( auch Altbau , aber unsaniert selbst im Heizkessel ) ist es rund um den dortigen Heizungskeller echt fett noch richtig warm .

Dafür muss Mutter in ihrem seit Jahrzehnten nie sanierten , sondern durch Heuschrecken ausgepressten Altbau aber auch für Heizung monatlich um die 100 Euro HK - Vorabschlag für < 50m2 Wohnfläche in MITTLERER Etagerie geben .

Die haben auch keine Individualheizung in deren Kellerräumen .

...zur Antwort