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Bei einem Mehrparteien - Mietshaus wird es vertraglich durchaus schwierig bis unmöglich , da ws bei einem ungeheizten Keller auußerhalb der Wohnung in vertraglicher Untersagung der Anbringung von Decken-Isolierungsplatten anzubringen .
Da kannst Du innerhalb Deiner Stube dann nur dicke Teppiche auflegen und Schlappen tragen , wenn von unten keine "ausreichende" Wärme kommt .
Die Klima- / und Energieeinsparungsdiskussion ist in vollem Gange , und da schauen sich Unterlieger mit Wünschen auf > 22 bis 25 Grad in ihren Buden demnächst auch gehörig um .
Im Erdgeschoss stehst Du selbst da allerdings bei unbeheitztem Keller tatsächlich am untersten Ende der thermodynamischen Energieleitungskette .
Ein guter Vermieter berücksichtigt sowas allerdings im Heizkostenabgleich von unten nach oben zur Nutzweitergabe pro m2 in den Heizrohrstrichen bei der HK - Endabrechnung .
Unser Keller ist komplett unbeheizt , und auch die Zentralheizung hat er vor Jahren da energetisch zur Verlustleistung in den Keller massiv aufgerüstet .
Wir haben Erdgas mit Fremdzuleitung des Brennstoffs , und davon komt selbst am Heizungsraum so gut wie nichts mehr an Fremdwärme aus dem Heizraum .
Bei meiner Mutter mit einer "1786-er" Öl-Zentralheizung ( auch Altbau , aber unsaniert selbst im Heizkessel ) ist es rund um den dortigen Heizungskeller echt fett noch richtig warm .
Dafür muss Mutter in ihrem seit Jahrzehnten nie sanierten , sondern durch Heuschrecken ausgepressten Altbau aber auch für Heizung monatlich um die 100 Euro HK - Vorabschlag für < 50m2 Wohnfläche in MITTLERER Etagerie geben .
Die haben auch keine Individualheizung in deren Kellerräumen .