Warum wird das nicht als Genitalverstümmelung geahndet (und wieso darf das überhaupt durchgeführt werden)? (Außer bei einer Vorhautverengung). Die Kinder können das noch nicht entscheiden und eventuell bekommen sie Nachteile durch die fehlende Vorhaut. Wer hat sich das ausgedacht, dass das legal ist und vor allem warum? Können aber Jungs später trotzdem ihre Eltern anzeigen, wenn sie mit ihrer Beschneidung nicht einverstanden sind? Wie ist da eigentlich die Rechtslage? Würde mich nur mal interessieren.