Antwort
Du musst mindestens 14 sein für die Nutzung von StVZO - zulässigen E-Sootern im öffentlichen Straßenverkehr .
Mehr als 20 KM/h ist dabei dann allerdings grundlegend auch nicht . ( Siehe Elektro - Kleinstfahrzeugverordnung )
Durch eine Gesetzesnovelle darfst Du allerdings inzwischen mit 15 Lenzen ( Fahrschule ab 14,5 bis 14,75 ) bereits bundesweit die Fahrerlaubnisklasse AM erwerben für Kleinkrafträder / Roller mit bis zu 50 ccm und 45 KM/h in aktueller Fassung.
Zurück zu den E-Scootern darfst Du innerhalb der EU aber grundlegend nur Geräte mit EU - Typengenehmigung in der Straßenverkehrszulassung nutzen , die dann zudem auch haftversicherungspflichtig in der EKV - Veranlagung werden . ( ähnlich wie Mofa / AM )