Antwort
Nein! Schon im Grundgesetzt steht, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Das gilt selbstverständlich auch für die Geschlechter.
Gerichtsverfahren sind immer Einzelfälle, die auch als solche behandelt werden. Frauen haben keine "besseren Rechte" als Männer, wenn es um die Kinder geht. Es wird die spezielle Situation des Einzelfalls abgewogen, um das Beste für die Kinder zu erzielen.