Fakt ist: Es gibt nur ein einziges Gesetz in Deutschland, was dir vorschreibt was du auf dem Kopf tragen musst:

Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.

Was ein "geeigneter Schutzhelm" ist, entscheidet zunächst der Polizist vor Ort nach eigenem Ermessen. Verstöße kosten 15€ Bußgeld.

Das Tragen von Sonnenbrillen, getönten oder verspiegelten Visieren usw. ist in Deutschland nicht geregelt - also erlaubt. Du darfst da fahren was du willst und wann du willst. Herstellerhinweise wie "Daytime use only" sind nur Empfehlungen, keine Gesetze.

Zu dem Versicherungszenario: Rein theoretisch wäre es denkbar, dass eine Versicherung dir grobes Fehlverhalten unterstellt, wenn du mit stark getöntem Visier/Sonnenbrille nachts einen Unfall baust. Wie die Versicherung beweisen will, dass du das Visier auch zugeklappt hattest und quasi "blind" gefahren bist, ist mir aber schleierhaft.

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