Sofern Therapie oder Diagnosen NACH beantragen der BU Versicherung erfolgten oder angeraten wurden, ist alles ok.

War Diagnose, Therapie bereits in Gange oder eine Untersuchung angeraten, und nichts davon im Antrag der BU Versicherung bekannt gegeben, handelt es sich um eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung welche die Versicherung im Versicherungsfall leistungsfrei stellt und fristlose Kündigung zur Folge hat.

Es gibt da aber noch einige Fakten die du ausserdem kennen solltest.

Schreib mich dazu mal privat an, dann kann ich dir dazu noch wertvolle Tipps geben.

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