Antwort
- ein gerichtliches Mahnverfahren kann jeder gegen jeden anstrengen. Dazu bedarf es lediglich dem Antrag und der Gebühren- vor Verauslagung.
- wiederspricht man einem gerichtlichen Mahnvefahren, gibt das Gericht den Fall zurück an den Gläubiger (wie in Deinem Fall geschehen)
- Der Gläbiger entscheidet dann, ob er gegen Vorverauslagung der weiteren Kosten eine Klage anstrengt, sich anders mit dem Schuldner einigt oder einfach nichts weiter unternimmt.
Glaubt der Gläubiger sich im Recht, wird es zu einer Gerichtsverhandlung kommen, bis zum anberaumten Termin kannst Du deinen Wiederspruch noch jederzeit zurück ziehen.
Vor Gericht und auf hoher See ist man in gottes Hand, deshalb solltest du schon genau abschätzen wie deine Chancen bei einer Gerichtsverhandlung aussehen. Denn letztendlich bezahlt der das Verfahren, der vor Gericht unterliegt.