Ab 22:00 heute Abend darfst Du mit dem LKW grundlegend wieder ganz normal fahren .

Die reine Verbringung des LKW von Deiner Wohnung bis zur Firma dürfte dabei allerdings selbst vor 22:00 Uhr vom Wochenend - Fahrverbot ausgenommen sein , da es sich in diesem Anliegen noch nicht um eine gewerbliche Fahrt zum Zwecke der Güterbeförderung und / oder eine damit direkt zusammenhängende Leerfahrt handelt .

Du mußt dann nur während dieser Fahrt die Fahrerkarte stecken im Nachweis , daß diese Fahrt in einfacher Fahrtrichtung zwischen Wohnung und Firma nicht im Rahmen einer regulären Arbeitsschicht erfolgte .

Am sichersten wäre es aber definitiv , die Rückführung des Fahrzeuges erst nach 22:00 Uhr vorzunehmen .

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