Schwerbehinderte Menschen haben nach SGB XII und SGB IX das Recht, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten.

Ich würde gerne wissen, ob das auch für Beamte mit Versorgungsbezügen gilt, die in ihrem ursprünglichen Beruf nicht mehr arbeiten können, aber gerne trotzdem - wie es allen anderen Behinderten nach der UN-Behindertenrechtskonvention auch zusteht - in einer WfbM einer sinnvollen Tätigkeit nachgehen möchten.

Wer ist Beamter in arbeitet selbst in einer WfbM?

Bitte nur sachkundige Antworten aufgrund eigener Erfahrung oder Gesetzesnachweisen, bitte keine Mutmaßungen und Fragen, warum das jemand machen wollen sollte etc.