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Antwort
Eine Anzeige ist noch keine rechtskräftige Verurteilung. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt immer die Unschuldsvermutung.
Außerdem besteht ein Unterscheid zwischen einem Stiefkind und dem eigenen Kind. Das Stiefkind war ein Mädchen, das eigene Kind ein kleiner Junge. Siehst du die Unterschiede?