Antwort
Leider sind die Zeiten am unveränderlichen Erwerbsrecht einer Software in ihrer Basisfunktion schon echt lange nicht mer grundlegend durch internationales Datenschutzrecht manifestiert .
Schon seit Jahren erwirbt der Enduser nicht mehr die Software , sondern nur noch ein reines Nutzungsrecht mit 1001 Vorbehalten zur nachträglichen Änderung daran .
Leider ist die EU alleine gegen internationale Datenkraken - Multis nicht mächtig genug , um diesem Treiben mal wieder endgültig im Daten- / und Verbraucherschutz das Handwerk zu legen . USA , China und Russland halten nicht sonderlich viel von Daten- / und Kundenschutz .