Hallo Sosophie,

wegen deiner Mutter brauchst du dir keine Sorge machen. Es wird wohl anfangs der Verdacht bestehen zur Beihilfe, aber es gibt keine Beweislast außer die Vermutung. In dem Fall gilt im übertragenen Sinne: Im Zweifel für den Angeklagten.

Solltest du dich nicht gerade auf Bewährung sein, wird es keine Haftstrafe werden. Wohl eher eine Geldstrafe, oder - wenn du nach den Jugendstrafrecht belangt wirst - Sozialstunden. Also beides ärgerliches, aber nichts gravierendes, außer du möchtest beispielsweise bei der Polizei oder sonst hoheitliche Tätigkeiten nachgehen. Weil dies wäre jetzt hiermit nicht mehr möglich. Aber davon gehe ich Mal nicht aus.

Liebe Grüße

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