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Wenn Du mit einem Kleinkraftrad mit bauartlich zulässiger Höchstgeschwindigkeit > 25 , aber < 45 ( modern ) laut ABE unterwegs bist , so wäre das ohne die dazu nötige Fahrerlaubnis A(M) oder B "Fahren ohne Fahrerlaubnis" für Dich . ( unabhängig davon , wie schnell Du selber damit dann fährst )
Für die meisten halbwegs modernen Motorroller mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum gibt es in der Regel aber typengenehmigte Drosselkits auf max. 25 KM/h , die sich mit den richtigen Werkzeugen und Sachkenne auch relativ einfach einbauen lassen .
Mit den zugehörigen ABE-Dokumenten für das Drosselkit dann noch zum TÜV für Abnahme und Umtypisierung von jemandem mit der nötigen Fahrerlaubnis fahren lassen , und das ganze dann noch von der Kraftfahrzeugstelle abschließend "besiegeln" lassen .
Schon hast Du ein sauber typisiertes MoFa , mit dem Du dann auch mit einer "MoFa - Prüfbescheinigung" ganz legal fahren dürftest .
Aber halt erst drosseln , technisch abnehmen und "umschreiben" lassen von Kleinkraftrad 50 ccm auf MoFa bis max. 25 KM/h . ( der Motorhubraum bleibt unverändert )